Die Beratungshonorare belaufen sich auf 100 € pro Stunde und Patient – inklusive Veranlassung von diagnostischen Maßnahmen. Die Laborparameter werden jeweils separat berechnet.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass privat versicherte Patienten damit rechnen müssen, dass manche Versicherungen nicht den vollständigen Betrag erstatten werden. Dies gilt erfahrungsgemäß auch für die einschlägigen Zusatzversicherungen.
Auch hier gilt: Ja. Nein. Vielleicht.
Auch bei der privaten Zusatzversicherung kommt es auf Ihre Versicherungsgesellschaft, den jeweiligen Vertrag und Ihren Tarif an. Ansonsten gilt das gleiche, wie unter „Ich bin Privatpatient. Zahlt meine private Krankenversicherung die Behandlung?“ geschrieben.
Klare Aussage: Ja. Nein. Vielleicht.
Eine pauschale Aussage ist leider auch hier nicht möglich. Abhängigvon Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung, Ihrem jeweiligen Vertrag und Tarif kann eine teilweise bis vollständige Kostenübernahme möglich sein.
In manchen Fällen verweigern die privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme allerdings auch vollständig und berufen sich dabei auf die „Wissenschaftlichkeitsklausel“ oder andere wiederkehrende Ablehnungsgründe für Naturheilkunde. Für diese Fälle können Sie im Internet Rechtsurteile recherchieren, in denen u.a. der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Vorgehen verneint hat.
Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt für Medizinrecht konsultieren, der Sie bei der Durchsetzung unterstützt.
Nein, das tut sie im Allgemeinen leider nicht.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur in sehr seltenen Fällen die Behandlungskosten beim Heilpraktiker. Ganz gleich, welches Behandlungskonzept eingesetzt wurde. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder gerade in die Konditionen auch bei der Versicherungswahl gibt jedoch sofort Aufschluss darüber.
Sofern bei Ihrer Erkrankung alle anerkannten schulmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, gibt es die Möglichkeit einen Teil der Behandlungskosten beim Heilpraktiker durch die gesetzlichen Krankenkassen auf Kulanzbasis erstattet zu bekommen. Hier sind mir ein paar wenige Fälle bekannt.
Ansonsten können Sie die Behandlungskosten als „außergewöhnliche Belastung“ in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. In Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen werden die Behandlungskosten dann steuerlich anerkannt und berücksichtigt. Genauere Auskunft kann Ihnen dazu ein Steuerberater Ihres Vertrauens geben.
Diese Frage verstehe ich nur zu gut.
Ganz eindeutig lässt sie sich jedoch leider nicht beantworten. Zu unterschiedlich sind die Dauer, Art sowie Ursachen von Beschwerden und damit auch der Behandlungsaufwand.
Was ich Ihnen allerdings schon jetzt versichere: Beim Ersttermin erhalten Sie einen Kostenrahmen für Ihre Diagnostik und Therapie und können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie diese bei mir durchführen möchten.
Außerdem werden Sie vor jedem neuen Therapieschritt über die anfallenden Kosten informiert und können dann entscheiden, ob Sie den jeweils nächsten Schritt mitgehen wollen.
Ein Kosten-Anhaltspunkt zur Erstberatung: sie kostet 90 € inkl. MwSt.